Forderungseintreibung/Inkasso

Wenn Recht haben nicht ausreicht, um ausstehende Ansprüche im Sinne des Schuldrechts einzufordern, muss diesem Recht im Rahmen des Mahn- und Vollstreckungswesens Geltung verschafft werden. Forderungsbeitreibung betrifft rechtmäßige Ansprüche meist in Form finanzieller Schulden, deren Begleichung noch aussteht. Gerichtliche Zwangsvollstreckung und das Vorgehen von Inkassounternehmen sind auf diesem Gebiet nicht immer zielführend. Diese Verfahren ziehen sich allzu oft in die Länge und sehen Pauschalmaßnahmen vor, die im Einzelfall möglicherweise nicht greifen.

 

Rechtsanwälte setzen maßgeschneiderte Maßnahmen ein, die sich nach den konkreten Gegebenheiten richten. Je nach dem, um wen es sich bei dem Schuldner handelt, sind Forderungspfändung sowie Pfändung des Bankkontos oder des Arbeitslohns wirksame Maßnahmen der Forderungsbeitreibung. Beim Amtsgericht zu erwirkende Zahlungsverbote können Schuldner-Unternehmen dazu bewegen ihre Schulden zu bezahlen, weil in diesem Fall die Lohnfortzahlung des Unternehmens unterbunden wird. Die Erfahrung eines auf Forderungsbeitreibung spezialisierten Anwalts hilft bei der Auswahl und der Realisierung der im Einzelfall am besten geeigneten Vollstreckungsmaßnahme.

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