Immobilien- und Immobilienkaufrecht

Auf einen Blick

  • Finanzierungsprobleme
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
  • Maklerverträge
  • Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Anfechtung bei Grundstückskaufverträgen
  • Zwangsweise Auseinandersetzung des Miteigentums

Das Immobilienrecht fasst als Oberbegriff alle Rechtsgebiete zusammen, deren Vorschriften und Normen den Kauf, die Umgestaltung und die Nutzung von Immobilien regeln. Beeinflusst wird das Immobilienrecht durch Vorschriften des Bau- und Architektenrechts und auch durch die Normen, die das Zivilrecht für die Gestaltung von Kaufverträgen vorsieht. Im öffentlichen Bereich spielen das Vergaberecht und das öffentliche Baurecht (Städtebaurecht) eine Rolle.

 

Hinsichtlich der Nutzung von Immobilien ist das im BGB geregelte Mietrecht das am häufigsten angewendete Rechtsgebiet innerhalb des Immobilienrechts. Zentraler Punkt des Mietrechts ist der Mietvertrag, der sorgfältig von anderen Vertragstypen abgegrenzt werden muss.

 

Beim Erwerb einer Immobilie, sei es der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, ist es besonders wichtig, auf die Abwicklung des Kaufvertrages und die Übernahme der Immobilie zu achten.

 

Ohne den Beistand versierter Rechtsanwälte können hier ganz erhebliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgelöst werden.

 

In diesen Bereichen kommt es häufig zu Streitigkeiten, wenn das erworbene Haus bzw. das Grundstück nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, sich Baumängel zeigen oder gar erforderliche Genehmigungen nicht vorliegen, ebenso wenn vermietete Immobilien erworben werden und am Ende die Zusagen betreffend der Vermietung und der Mieteinnahmen nicht eingehalten werden. Es ist dann stets danach zu fragen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Grundstücks- oder Immobilienkaufs bestehen und binnen welcher Fristen diese Rechte ausgeübt werden müssen.

 

Wir helfen sowohl Käufern von Immobilien, ihre bestehenden Rechte wie Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag, Schadensersatz und Anfechtung von Grundstückskaufverträgen wegen arglistiger Täuschung durchzusetzen, als auch Verkäufern, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Denn nicht selten werden angebliche Täuschungen oder Mängel auch vorgeschoben, um sich vom Kaufobjekt trennen zu können. Meist stehen gerade beim privaten Hauskauf existenzbedrohende Summen auf dem Spiel und es gilt, neben der reinen Rückabwicklung der Kaufverträge, auch die dahinterstehenden Kosten und die Finanzierung ohne Schäden rückabzuwickeln.

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