Reiserecht

Auf einen Blick

  • Fluggastrechtsverordnung
  • Luftbeförderungsrecht
  • Reisevermittlungsrecht
  • Reiseversicherungsrecht für den Reiserücktritt
  • Reisevertragsrecht

Das Reiserecht - genauer das Reisevertragsrecht - regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Reiseanbieter und der Person des Reisenden. Umgangssprachlich werden hierunter oft rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise verstanden, bei der mehrere unterschiedliche Leistungen (z. B. Transport und Unterkunft) von einem einzigen Vertragspartner angeboten werden. Hier kann es schon bei den Angaben im Katalog oder beim Buchungsvorgang zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Meist wird jedoch nach dem Urlaub um Minderung und Schadensersatz wegen Reisemängeln gestritten. Ein weiterer wichtiger Gegenstand des Reiserechts sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungen, beispielsweise das Flugreiserecht oder Ansprüche im Zusammenhang mit einer Bahnreise. Daneben gehören auch versicherungsvertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise (beispielsweise Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Reisegepäckversicherung) zu den Themen, die von uns kompetent bearbeitet werden.

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