Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

Auf einen Blick

  • Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Kfz-Schadensrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrszivilrecht

Mit dem stetig wachsenden Straßenverkehr und den erhöhten Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft wächst auch das Risiko Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar einer verkehrsbedingten Straftat zu werden. Gerade durch die mit einer Verurteilung drohenden Nebenfolgen, wie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbots, geraten Personen, die zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes oder berufsmäßig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schnell in eine existenzbedrohende Situation. Bereits eine einzige Verkehrsstraftat- oder Ordnungswidrigkeit (z. B. im Bereich des Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss) kann zur Anordnung der gefürchteten Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) führen.

 

Wir verteidigen seit dem Bestehen unserer Kanzlei regelmäßig im gesamten Spektrum der Verkehrsstraftaten. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung in der außergerichtlichen- und gerichtlichen Verteidigung von Verkehrsstraftaten. Die häufigsten Straftaten in diesem Bereich sind:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung (im Straßenverkehr)
  • Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung

 

Aber auch im Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren eines Haltesignallichtes oder der Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zum Vorausfahrenden lassen sich durch eine kompetente Verteidigung hohe Bußgelder und der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister verhindern.

 

Schließlich kann auch in zivilrechtlicher Hinsicht die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall durch uns erfolgen, so dass die Betreuung eines Mandats im Verkehrsrecht insgesamt in einer Hand liegt.

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